Vergütung

Die Vergütung der Anwaltskanzlei richtet sich nach dem Rechtsberatun­gscharakter. Nach Absprache und Vereinbarung mit dem Mandanten wird eine der Vergütungsformen für die Rechtsberatung vereinbart:

  • Stundensatz: die Vergütung wird nach der Anzahl der Stunden berechnet, die der Rechtsanwalt an der Fallbearbeitung faktisch gearbeitet hat.
  • Satz pro einzelner Handlung: die Vergütung wird nach der Anzahl der Rechtsberatun­gshandlungen bestimmt, die der Rechtsanwalt in der Angelegenheit für den Mandanten vorgenommen hat.
  • Pauschale: die Vergütung wird durch einen festen Betrag für die allumfassende Erledigung der Angelegenheit bestimmt, seine Höhe wird mit dem Mandanten bei der Übernahme der Vertretung vereinbart. Die Pauschale kann auch als monatliche Zahlung vereinbart werden, wobei in dieser Zahlung die Gesamtzahl an Stunden pro Monat eingeschlossen ist.

Anm.: bei der Übernahme der Vertretung informieren wir den Mandanten stets über die angenommenen Rechtsberatun­gskosten und Barausgaben, um gemeinsam die besten Bedingungen für unsere gemeinsame Zusammenarbeit zu finden. Die erste Beratung in der Sache ist in der Anwaltskanzlei H&P-LAW s.r.o. jeweils kostenlos.