Ich habe erfahren, dass ich die tschechische Staatsbürgerschaft annehmen kann, da meine Großmutter und mein Großvater von hier stammten und bis zu ihrer Emigration im Jahr 1939 hier lebten. Nach Rücksprache mit dem Konsulat habe ich Informationen erhalten, was alles zu erledigen ist, damit meinem Antrag stattgegeben werden kann. Ich bin der tschechischen Sprache leider nicht mächtig und hatte leider nur wenig Dokumente meiner Großeltern. Auf Empfehlung meiner Bekannten habe ich mich an die Anwaltskanzlei H&P-LAW, s.r.o. gewendet, die aufgrund der spärlichen Informationen alle zur Beantragung der Staatsbürgerschaft benötigten Dokumente von meinen Großeltern in der Tschechischen Republik zusammengetragen hat. In Zusammenarbeit mit dem Konsulat haben sie alles für mich erledigt und ich bin heute auch Staatsbürger der Tschechischen Republik. Ich habe nämlich auch einen tschechischen Pass, ebenso meine Kinder. Die Kanzlei kann ich sehr empfehlen. M.S. Florida, USA.
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