Die Vergütung der Anwaltskanzlei richtet sich nach dem
Rechtsberatungscharakter. Nach Absprache und Vereinbarung mit dem Mandanten
wird eine der Vergütungsformen für die Rechtsberatung vereinbart:
- Stundensatz: die Vergütung wird nach der Anzahl der Stunden berechnet, die
der Rechtsanwalt an der Fallbearbeitung faktisch gearbeitet hat.
- Satz pro einzelner Handlung: die Vergütung wird nach der Anzahl der
Rechtsberatungshandlungen bestimmt, die der Rechtsanwalt in der Angelegenheit
für den Mandanten vorgenommen hat.
- Pauschale: die Vergütung wird durch einen festen Betrag für die
allumfassende Erledigung der Angelegenheit bestimmt, seine Höhe wird mit dem
Mandanten bei der Übernahme der Vertretung vereinbart. Die Pauschale kann auch
als monatliche Zahlung vereinbart werden, wobei in dieser Zahlung die Gesamtzahl
an Stunden pro Monat eingeschlossen ist.
Anm.: bei der Übernahme der Vertretung informieren wir den Mandanten stets
über die angenommenen Rechtsberatungskosten und Barausgaben, um gemeinsam die
besten Bedingungen für unsere gemeinsame Zusammenarbeit zu finden. Die erste
Beratung in der Sache ist in der Anwaltskanzlei H&P-LAW s.r.o. jeweils
kostenlos.