Ich habe H&P-LAW, s. r. o., beauftragt, mich und meine Tochter bei der Erlangung der tschechischen Staatsbürgerschaft zu unterstützen. Meine verstorbene Mutter verließ die Tschechoslowakei im Jahr 1947. Meine Anfrage wurde an Blanka Štíchová weitergeleitet, eine Spezialistin für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und ehemalige Konsularbeamtin am tschechischen Konsulat in New York, wo sie Staatsbürgerschaftsanträge wie meinen geprüft und bearbeitet hat. Da ich kein Tschechisch spreche, war es sehr hilfreich, dass Blanka fließend Englisch spricht.
Der Antrag auf Staatsbürgerschaft erforderte zahlreiche Schritte, Unterlagen sowie Recherchen darüber, wo meine Mutter gelebt und die Schule besucht hatte. Blanka begleitete mich und meine Tochter durch den gesamten Prozess. Nach vier Monaten erhielt ich eine Bescheinigung über die tschechische Staatsbürgerschaft. Derzeit unterstützt mich Blanka bei der Beantragung eines tschechischen Reisepasses.
Ich kann Blanka und diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
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