Von einem Anwalt aus den USA wurde uns mitgeteilt, dass wir Anspruch auf Vermögenswerte eines Onkels haben, der in den USA lebte und dort verstorben ist. Leider ist keiner von uns der englischen Sprache mächtig. Uns wurde die Anwaltskanzlei H&P-LAW, s.r.o. empfohlen, die Kontakte auf der ganzen Welt hat. Diese Kanzlei hat sich unseres Falls angenommen und ihn in Zusammenarbeit mit ihren Kollegen in den USA erledigt, obgleich die Situation zu COVID-Zeiten alles andere als einfach war. Es wurde alles erledigt, das Erbe ist heute bereits in unserem Besitz. P.N. Brno
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